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Versicherungen

Was im Berufsleben völlig selbstverständlich ist, sollte im Privaten ebenfalls zum Standardprogramm gehören: Und doch belegen Umfragen immer wieder: Etwa jeder Dritte Deutsche ist nicht für den Fall versichert, dass er (oder seine Familienangehörigen) einem anderen Menschen einen schweren Schaden zufügen – und dafür zahlen müssen.

Das kann leider schneller passieren, als vielfach angenommen. Ein mögliches Schreckensszenario sieht so aus: Ein Autofahrer ist in Eile, stellt seinen Wagen kurz ins Parkverbot, um ein Paket bei der Post abzuholen. Er öffnet die Tür und übersieht dabei einen Radfahrer. Der Mann stürzt, schlägt mit dem Kopf auf den Asphalt und fällt ins Koma. Die Kosten der Behandlung und die Schmerzensgeldforderungen summieren sich in so einem Fall schnell auf mehrere Millionen Euro. Zweifellos eine menschliche Tragödie – und womöglich auch der finanzielle Ruin des Autofahrers. Denn wenn sein Versicherungsschutz nicht stimmt, zahlt er ein Leben lang für die Folgen des Unfalls.

Verursacher muss zahlen, bis die Schuld beglichen ist

Grund sind die Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs: Danach haftet der, der einer anderen Person vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden zufügt, mit allem was er hat. Bis die Schuld beglichen ist.

Versicherungsberater sind sich daher einig: Eine leistungsstarke Haftpflichtversicherung ist im privaten Bereich die wohl wichtigste Police überhaupt. Jeder sollte sie haben – zumal der Vertrag nicht teuer sein muss: Ein guter Rundumschutz für Familien ist schon für knapp 60 Euro pro Jahr zu haben. Alleinstehende kommen noch günstiger weg.

Je nach Leistung können die Preise allerdings erheblich variieren. Um sich wirklich den optimalen Schutz zu sichern, sollten Ärzte deshalb besonders auf die folgenden Punkte Wert legen:

Was gute Policen leisten sollten

  • Achten Sie auf eine möglichst hohe Deckungssumme. Der Bund der Versicherten rät, mindestens fünf Millionen Euro zu versichern.
  • Familienmitglieder sind grundsätzlich über Ihre Haftpflichtpolice mitversichert. Da das Gesetz Kinder aber erst ab dem achten Lebensjahr für deliktsfähig hält, können die Gesellschaften streng genommen die Zahlung verweigern, wenn Ihr dreijähriger Sohnemann Nachbars neues Cabrio zerkratzt. Achten Sie deshalb darauf, dass der Versicherer auch die Schandtaten der Jüngsten mitversichert.
  • Die Verbraucherschützer der Stiftung Warentest weisen darauf hin, dass das Schutzniveau der Policen in den vergangenen Jahren konstant gestiegen ist. Wenn Sie schon fünf Jahre oder länger im Besitz Ihrer Police sind, sollten Sie daher nachprüfen (lassen), ob Sie sich bei ihrer (oder einer anderen) Gesellschaft womöglich mehr für ihr Geld bekommen. Gleiches gilt, wenn Ihre private Situation sich in der jüngeren Vergangenheit verändert hat – oder verändern wird, etwa, weil die Familie wächst.
  • Sie haben ein Faible für Technik und lassen in Ihrer Freizeit regelmäßig Drohnen aufsteigen? Dann sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Police auch Schäden umfasst, die durch ihren Multikopter verursacht werden. Grund: Das Gesetz schreibt vor, dass Halter der Drohnen selbst dann für die von den Geräten verursachten Schäden an Sachen und Personen haften, wenn beim Betrieb der Fluggeräte nichts falsch gemacht haben.
  • Da die private Haftpflichtversicherung noch immer kein Standard ist, lohnt es sich, die eigene Police mit einer sogenannten Forderungsausfalldeckung auszustatten. Damit versichern Sie sich für den Fall, dass Sie selbst geschädigt werden, der Verursacher aber keine Versicherung besitzt. Ihre eigene Gesellschaft zahlt dann die Summe, die sie zahlen würde, wenn der Schädiger bei ihr haftpflichtversichert wäre.