Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Versicherungen

Patienten haben keine Ahnung, welche Kassenleistungen ihnen zustehen und wer eigentlich über ihre Ansprüche entscheidet. Das zeigt die Umfrage “Transparenz von Kassenleistungen” des IMWF Instituts für Management- und Wirtschaftsforschung. Für die repräsentative Studie wurden 1.000 Bundesbürger befragt.

Leistungsansprüche für Medikamente

Nicht einmal jeder Zehnte (7 Prozent) weiß demnach, dass die Leistungsansprüche für Medikamente und Heilmittel der gesetzlich Versicherten vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt werden. Die Mehrheit der Befragten (35 Prozent) hat überhaupt keine Vorstellung, welches Organ über die Leistungsansprüche entscheidet. 31 Prozent lagen komplett falsch: Sie denken, dass der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen zuständig ist. Weitere 24 Prozent tippten auf das Bundesgesundheitsministerium. Bei den Hilfsmitteln weiß immerhin ein Drittel (35 Prozent), dass der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen die entscheidenden Weichenstellungen vornimmt.

Versicherte kennen G-BA nicht

Tatsächlich entscheidet der G-BA über die Leistungsansprüche für Medikamente und Heilmittel der gesetzlich Versicherten, sofern sie nicht bereits gesetzlich festgelegt sind. Stimmberechtigt im Ausschuss sind Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen, der Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte und Zahnärzte sowie Klinik-Ärzte. Außerdem sind Patientenvertreter oder Vertreter von Betroffenenverbänden an den Beratungen beteiligt.

Auch über die Zusammensetzung wissen die wenigsten Bundesbürger Bescheid. Ein Drittel der Deutschen glaubt sogar, dass sich der Gemeinsame Bundesausschuss unter anderem aus Abgeordneten des Bundestages zusammensetzt.

Patienten fühlen sich nicht gut vertreten

Die, die das Hintergrundwissen haben, fühlen sich nicht gut vertreten:  Die Mehrheit wünscht sich mehr Mitbestimmung im Gesundheitssystem, zum Beispiel durch Patientenvertreter oder Vertreter von Betroffenenverbänden im G-BA. Diese können zwar Anträge einbringen und mitberaten, haben jedoch keinen Einfluss auf die getroffenen Entscheidungen. Drei Viertel der Befragten (76 Prozent) wäre es allerdings ein Anliegen, die Entscheidungsprozesse im Gesundheitssystem breiter zu verankern, indem Patientenvertreter oder Betroffenenverbände im G-BA ein Mitbestimmungsrecht erhalten. Und je älter die Befragten sind, desto mehr plädieren sie für dieses Recht: Bei den 18- bis 29-Jährigen sprechen sich 69 Prozent dafür aus – in der Generation 60Plus sind es 82 Prozent.