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Versicherungen

Dieses Jahr begann mit einem besonders stürmischen Wetterauftakt. Und vermutlich werden noch weitere Orkane über uns hinwegfegen. Denn die Zahl wetterbedingter Naturkatastrophen hat sich in Deutschland seit den 70er Jahren mehr als verdreifacht.

Solche Naturgewalten können innerhalb kurzer Zeit große Schäden an Gebäude und Einrichtung verursachen. Die Kosten dafür tragen in der Regel Hauseigentümer und Mieter. Aber was, wenn die eigene Praxis betroffen ist? Welche Versicherung deckt welche Schäden ab?

Wohngebäudeversicherung

Die beinhaltet eine Sturm-, Leitungswasser- und Feuerversicherung. Sie deckt also alle Gebäudeschäden ab, die durch Blitz, Brand, Leitungswasser, Hagel und Sturm entstanden sind – wie abgedeckte Dächer oder durch Wind eingedrückte Fenster. Wichtig: Die Versicherung greift erst bei Sturmschäden ab Windstärke 8. Ob die vorlag, erfährt man beim Deutschen Wetterdienst.

Elementarversicherung

Läuft der Keller durch starken Regen oder eine Überschwemmung voll, deckt nur die Elementarversicherung diese Schäden. Genauso bei Schneedruck, Lawinen, Erdbeben, Erdrutsch. Einige Versicherer klammern dabei Rückstau aus dem Schutz aus. Er entsteht, wenn Starkregen die Kanalisation überlastet oder sich Wasser auf der Geländeoberfläche ansammelt, sodass Keller überflutet werden.

Da gerade solche Schäden unkalkulierbar sind, lohnt es sich, Rückstau zusätzlich mitzuversichern. Die Elementarversicherung kann nur zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. Allerdings wird nicht jeder, der eine möchte, auch versichert. Wenn die Immobilie in einer Region mit der höchsten Gefährdungsklasse 4 steht, in der es statistisch zu einem Hochwasser in zehn Jahren kommt, dann hat er keine Chance auf eine Police.

Hausratversicherung

Die deckt Schäden an der Inneneinrichtung ab, wenn sie durch Sturm, Hagel, Brand, Blitzschlag und Leitungswasser entstanden sind. In Kombination mit einer Elementarversicherung ist der Hausrat auch gegen Elementarschäden abgesichert.