Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Versicherungen

Interessieren sich angestellte Ärztinnen und Ärzte für eine freiwillige betriebliche Zusatzversorgung, werden von Kliniken meist drei verschiedene Möglichkeiten angeboten: die Pensionskasse, die Direktversicherung und die Unterstützungskasse.

Direktversicherungen und Pensionskassen, die zum einen von Privatanbietern sowie teilweise von den Zusatzversorgungskassen (ZVK) und der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) offeriert werden, wirken sich steuerlich identisch aus. Im Gegensatz zur Unterstützungskasse, die als Altersvorsorgeform ausschließlich über private Anbieter vermittelt und in puncto Steuer komplett anders behandelt wird. Ein entscheidender Unterschied, denn wer sich für die falsche Alternative entscheidet, riskiert den Verlust von Steuervorteilen aus der Pflichtversorgung.

Vorsicht vor Steuerfallen

Der Grund: Ein freiwilliger Zusatzbeitrag zu einer Direktversicherung oder Pensionskasse führt dazu, dass der Steuerfreibetrag beim Pflichtbeitrag verloren geht. Wer dagegen freiwillig Zusatzbeiträge in eine Unterstützungskasse einzahlt, geht nicht Gefahr, in eine Steuerfalle zu tappen.

Fazit: Die meisten angestellten Ärztinnen und Ärzte sind am besten damit beraten, eine gewünschte zusätzliche betriebliche Vorsorge über die Unterstützungskasse vorzunehmen. Erstens geht bei der Wahl von Pensionskassen oder Direktversicherungen der Steuerfreibetrag der Pflichtbeiträge verloren. Und zweitens ist die steuerliche Förderung pro Jahr der Höhe nach begrenzt, so dass mit dieser Vorsorgeform ein gewohnter Lebensstandard nicht gesichert werden kann. Bei der steuerlichen Förderung für die Unterstützungskasse gibt es dagegen fast keine Höchstgrenzen und auch der Steuerfreibetrag bei den Pflichtbeiträgen ist nicht in Gefahr.

Um die Details zur Funktionsweise sowie den Vor- und Nachteilen einer Unterstützungskasse geht es im nächsten Teil der Artikelserie. Mehr Informationen zum Thema finden Sie unter www.altersversorgung-aerzte.de.