Wasserschaden in der Praxis – wer zahlt, wenn der Betrieb stillsteht?
Judith MeisterEin Wasserschaden in der Praxis ist kein Heimwerkerproblem – es ist ein Betriebsausfall. Medizintechnik, Patientendaten, laufende Personalkosten: Was Sie in den ersten Stunden tun oder unterlassen, entscheidet darüber, wie viel Ihre Versicherung übernimmt.
Detaillierte Schadensdokumentation für die Versicherung
Rein statistisch entsteht in Deutschland etwa alle 30 Sekunden ein neuer Leitungswasserschaden. Besonders tückisch sind Schäden, die zunächst unentdeckt bleiben: Typisch für solche Fälle ist beispielsweise Wasser aus einer undichten Leitung, das sich schleichend in der Deckenkonstruktion ausbreitet und bis zur Entdeckung des Problems immense Schäden verursachen kann.
Ist Ihre Praxis ausreichend versichert?
Um herauszufinden, ob sie gegen Wasserschäden ausreichend versichert sind, sollten sich Praxisinhalber folgende Fragen stellen:
Haben Sie eine Inhaltsversicherung, die Medizintechnik einschließt?
Deckt Ihre Elektronikversicherung auch Wasserschäden ab?
Haben Sie eine Betriebsunterbrechungsversicherung – und kennen Sie die Wartezeit?
Wer ist Gebäudeversicherer – Sie oder Ihr Vermieter?
Nach der Entdeckung eines Wasserschadens sollten Betroffene schnell handeln. Wichtig ist zunächst, den Schaden zu dokumentieren: Fotos vom betroffenen Bereich, Angaben zum Zeitpunkt der Entdeckung, zum Ausmaß des Wasseraustritts und zu den betroffenen Räumen helfen bei der späteren Regulierung. Je nach Situation sollten zudem Vermieter, Hausverwaltung oder gegebenenfalls Nachbarn unverzüglich informiert werden, damit notwendige Sofortmaßnahmen eingeleitet werden können. Wenn möglich, sollte auch die Wasserzufuhr gestoppt werden. Um Folgeschäden zu vermeiden, kann es außerdem sinnvoll sein, den Strom in den betroffenen Bereichen abzuschalten – insbesondere zum Schutz sensibler Medizintechnik. Mobile Geräte sollten umgehend aus dem Gefahrenbereich entfernt werden.
Beeinträchtigungen des Praxisbetriebs
Ist eine Praxis betroffen, gibt es noch mehr zu beachten. Ein Wasserschaden kann zu erheblichen Beeinträchtigungen des Praxisbetriebs und schweren wirtschaftlichen Schäden führen. Praxischefs sollten den Schaden lückenlos dokumentieren, um ihre Ansprüche gegenüber ihrer Versicherung und gegebenenfalls dem Verantwortlichen zu erhalten. Wichtig ist zudem eine gute Kommunikation mit der Belegschaft und den Patienten, um einen Vertrauensverlust und eine dauerhafte Abwanderung zu anderen Praxen zu vermeiden.
Schaden bei der Versicherung melden
Im Anschluss an diese ersten Notfallmaßnahmen gilt es, den Schaden der Versicherung zu melden. Je nachdem, welche Policen ein Praxischef sein Eigen nennt, gibt es mehrere Ansprechpartner:
Die Inhaltsversicherung ist zuständig für Schäden an Einrichtung, Geräten, Möbeln oder der IT.
Die Elektronikversicherung kommt dafür auf, wenn durch den Wassereintritt empfindliche medizinische Geräte oder beispielsweise Server beschädigt werden.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung muss zahlen, wenn die Praxis wegen Sanierungsarbeiten zeitweise schließen muss oder Umsätze ausfallen.
Die Gebäudeversicherung übernimmt die Reparaturen am Gebäude selbst, etwa wenn Strukturen in der Decke durch den Wassereintritt zerstört wurden.
Muss die Praxis vorübergehend geschlossen werden, stehen Ärztinnen und Ärzte vor weiteren Problemen. Denn nach deutschem Arbeitsrecht tragen sie das sogenannte Betriebsrisiko. Sind die Mitarbeiter arbeitsbereit und können nur wegen der Umstände ihren Dienst nicht antreten, muss der Arbeitgeber sie dennoch bezahlen. Besteht eine Betriebsunterbrechungsversicherung, erhält der Praxischef diese Kosten aber in der Regel ersetzt. Längere Betriebsunterbrechungen führen zwangsläufig auch dazu, dass Patiententermine verschoben werden müssen. Praxischefs sollten daher ihre Patienten möglichst früh informieren, um Unmut zu vermeiden. Wichtig ist zudem, trotz des Praxisausfalls erreichbar zu bleiben – etwa über ein Notfallhandy. Für Notfälle und dringende Behandlungen sollte die Praxis auch die Vermittlung an unterstützende Kollegen anbieten und dieses Vorgehen auch dokumentieren.