Versicherungen: Diese zehn Fachbegriffe im Vertrag sollten Sie kennen
Marzena SickingMit dem Kleingedruckten der Versicherungsbedingungen können wir oft wenig anfangen. Dabei entscheiden einige Fachbegriffe darüber, ob der Versicherer den Schaden bezahlt. Hier sind die zehn wichtigsten Begriffe, die kaum jemand kennt, obwohl sie schnell jeden betreffen können.
Das Kleingedruckte in Verträgen ist häufig schwer verständlich. Kein Wunder also, dass sich Ärzte hier lieber auf die Erklärungen und Versprechen des Versicherungsmaklers verlassen. Doch auch wenn es mühsam ist, sollten Mediziner vor Vertragsabschluss genau hinschauen. Anhand bestimmter Begriffe lässt sich nämlich gut einschätzen, in welchen Fällen der Versicherer zahlen muss und wann nicht. Hier sind die zehn wichtigsten Begriffe, die Sie kennen sollten.
1. Was sind Regressansprüche von Versicherungen?
Regressansprüche sind Rückforderungen von Versicherungen. Übernimmt zum Beispiel die Krankenkasse zunächst die Arztkosten eines Unfallopfers, kann sie die Kosten per Gesetz später vom Verursacher zurückfordern (Regress nehmen). Hier springt dann normalerweise die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ein. Ausnahmen sind Familienmitglieder und Ehepartner. Hier darf die Krankenkasse keine Regressansprüche stellen. Knifflig wird es bei unverheirateten Paaren, die eine gemeinsame Haftpflicht haben. Denn die Haftpflicht zahlt bei Schäden untereinander nicht. Trotzdem würde die Krankenkasse die Kosten vom Verursacher zurückfordern.
Tipp: Unverheiratete Paare sollten alte Verträge prüfen und darauf achten, dass in der Familienhaftpflicht Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern abgedeckt sind. Dann übernimmt der Versicherer die Regressforderungen der Krankenkasse.
2. Was ist eine Gliedertaxe?
So makaber das klingt, Gliedmaßen und Sinnesorgane werden von Unfallversicherungen mit einem Wert bemessen – der Gliedertaxe. Zum Einsatz kommt die Gliedertaxe, wenn nach einem Unfall ein dauerhafter Schaden festgestellt wird. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat Richtwerte ermittelt – der Verlust eines Zeigefingers würde demnach mit einem Invaliditätsgrad von 10 Prozent bewertet. Bei einer Versicherungssumme von 200.000 Euro bekäme ein Versicherter also 20.000 Euro.
Tipp: Viele Versicherer erfüllen mehr als die vom GDV geforderten Werte. Deshalb lohnt sich ein Blick in die Gliedertaxe vor Abschluss des Vertrages. Denn wenn ein teurerer Tarif den Zeigefinger zum Beispiel mit 30 Prozent taxiert, bekommt das Unfallopfer schon 60.000 Euro statt 20.000 Euro.
3. Was ist mit Obliegenheitsverletzungen bei Versicherungen gemeint?
Auch ein Versicherungsnehmer hat Pflichten. Verletzt er diese, muss er damit rechnen, dass die Versicherung einen Schaden nicht oder nicht komplett bezahlt. Wird zum Beispiel wegen Fassadenarbeiten ein Baugerüst aufgestellt, muss die Hausratversicherung informiert werden. Denn: Das Gerüst erhöht die Gefahr, dass Diebe einsteigen. Kommt es tatsächlich zu einem Einbruch, kann die Versicherung sich auf Obliegenheitsverletzung berufen und ihre Leistung kürzen.
Tipp: Verbraucher sollten ihre alten Verträge prüfen. Oft ändern sich mit der Zeit die Lebensbedingungen und damit auch die Konditionen von Versicherungen. So ändert sich zum Beispiel der Rabatt in der Kfz-Versicherung, wenn das Auto nicht mehr in der Garage steht.
4. Was ist ein Kleingebinde?
Als Kleingebinde bezeichnet man Flüssigkeiten in kleineren Mengen. Für die Haftpflicht sind umweltschädliche Flüssigkeiten und Stoffe interessant – wie Öl oder Benzin. Gelangen diese zum Beispiel in ein Gewässer, kann ein hoher Schaden entstehen. Dafür haftet der Verursacher, und die Haftpflichtversicherung muss zahlen.
Tipp: Die Privathaftpflicht springt natürlich nicht für große Chemikalienlager ein. Deshalb ist die Menge solcher Kleingebinde, für die Schutz besteht, eingeschränkt – oft auf wenige 100 Liter. Wer viele Behälter im Keller stehen hat, sollte in seiner Police nachlesen.
5. Was sind Allmählichkeitsschäden?
Allmählichkeitsschäden sind Schäden, die schleichend entstehen und zunächst unbemerkt bleiben. Ein Beispiel aus der Haftpflichtversicherung: Beim Blumengießen tritt regelmäßig und unbemerkt ein wenig Wasser über den Rand der Untertöpfe, wodurch der Parkettboden beschädigt wird. Beim Auszug verlangt der Vermieter Schadenersatz. Hier springt die Haftpflicht des Mieters ein.
Tipp: Vorsicht bei alten Haftpflichtpolicen: Sie schützen oft nicht bei Allmählichkeitsschäden, sodass Versicherte auf Schäden sitzen bleiben. Der GDV hat Allmählichkeitsschäden erst 2008 in seine unverbindlichen Musterbedingungen aufgenommen. Moderne Tarife bieten diesen Schutz standardmäßig – ein Wechsel auf aktuelle Konditionen lohnt sich.
6. Was ist eine Unterversicherung?
Von Unterversicherung spricht man, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert der versicherten Sachen. Besonders kritisch ist das für Praxisinhaber: Ist die Praxiseinrichtung mit 100.000 Euro versichert, hat aber einen tatsächlichen Wert von 200.000 Euro, zahlt die Versicherung im Schadensfall nur anteilig. Bei einem Schaden von 50.000 Euro würde der Versicherer nur die Hälfte erstatten, also 25.000 Euro. Die restlichen 25.000 Euro bleiben am Praxisinhaber hängen.
Tipp: Praxisinhaber sollten regelmäßig prüfen, ob die Versicherungssumme noch dem aktuellen Wert der Einrichtung entspricht – besonders nach Neuanschaffungen teurer Geräte wie Ultraschallgeräten oder Röntgenanlagen. Viele Versicherer bieten einen Unterversicherungsverzicht an, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
7. Was ist der Unterschied zwischen Neuwert und Zeitwert?
Der Neuwert ist der Betrag, der nötig ist, um eine Sache in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. Der Zeitwert berücksichtigt dagegen Alter, Abnutzung und Gebrauch. Bei einem zehn Jahre alten Praxisgerät kann der Unterschied erheblich sein. Eine Behandlungsliege, die neu 3.000 Euro kostet, hat nach zehn Jahren vielleicht nur noch einen Zeitwert von 1.000 Euro. Versichert die Police nur zum Zeitwert, bekäme der Praxisinhaber im Schadensfall deutlich weniger als die Wiederbeschaffungskosten.
Tipp: Achten Sie darauf, dass Ihre Praxisinhaltsversicherung zum Neuwert versichert. Viele Versicherer ersetzen den Neuwert allerdings nur, wenn der Zeitwert noch mindestens 40 Prozent beträgt. Bei sehr alter Ausstattung kann es daher trotz Neuwertversicherung zu Abzügen kommen.
8. Was bedeutet grobe Fahrlässigkeit?
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt. Ein klassisches Beispiel: Man vergisst, Fenster zu schließen, bevor man in den Urlaub fährt, und es wird eingebrochen. Oder man lässt die Herdplatte an und verursacht einen Brand. Viele ältere Versicherungen kürzen oder verweigern bei grober Fahrlässigkeit die Leistung komplett. Der Versicherungsnehmer bleibt dann auf einem Großteil des Schadens sitzen.
Tipp: Moderne Tarife verzichten auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit oder schränken ihn zumindest stark ein. Prüfen Sie Ihre Verträge – gerade bei Hausrat-, Haftpflicht- und Gebäudeversicherungen ist dieser Verzicht wichtig. Ein Wechsel zu einem Tarif ohne diesen Einwand kann sich lohnen.
9. Was ist eine Vorsorgeversicherung oder Summenanpassung?
Eine Vorsorgeversicherung oder Summenanpassungsklausel passt automatisch die Versicherungssumme an Inflation und Preissteigerungen an. So wird verhindert, dass mit der Zeit eine Unterversicherung entsteht, ohne dass der Versicherungsnehmer aktiv werden muss. Die Versicherungssumme steigt jährlich um einen bestimmten Prozentsatz, meist orientiert am Verbraucherpreisindex. Gleichzeitig erhöht sich auch der Beitrag entsprechend.
Tipp: Diese Klausel ist besonders für Betriebsinhalts- und Gebäudeversicherungen sinnvoll. Die Beiträge steigen zwar leicht, aber Sie sind automatisch vor schleichender Unterversicherung geschützt. Gerade bei langfristigen Verträgen macht sich das bezahlt.
10. Was sind Ausschlüsse in Versicherungsverträgen?
Ausschlüsse definieren, welche Schäden oder Situationen explizit nicht versichert sind. Das können bestimmte Naturgefahren wie Erdbeben oder Überschwemmungen sein, Kriegsereignisse, vorsätzliche Schäden oder auch bestimmte Krankheiten bei Berufsunfähigkeitsversicherungen. Ausschlüsse stehen im Kleingedruckten und werden oft übersehen – mit bösen Überraschungen im Schadensfall. Eine Gebäudeversicherung deckt zum Beispiel standardmäßig keine Elementarschäden wie Starkregen oder Hochwasser ab.
Tipp: Lesen Sie die Ausschlüsse genau durch, bevor Sie einen Vertrag abschließen. Gerade bei Elementarschäden gibt es oft Überraschungen. Prüfen Sie, ob Sie zusätzliche Bausteine wie eine Elementarschadenversicherung benötigen – besonders wenn Ihre Praxis in einem gefährdeten Gebiet liegt.
Verträge genau prüfen (lassen)
Das Kleingedruckte in Versicherungsverträgen mag mühsam sein – doch wer die wichtigsten Fachbegriffe kennt, kann besser einschätzen, welchen Schutz eine Police tatsächlich bietet. Nehmen Sie sich die Zeit, Ihre bestehenden Verträge zu prüfen, und scheuen Sie sich nicht, bei Unklarheiten nachzufragen oder sie auch von Ihrem Steuerberater oder Anwalt prüfen zu lassen. Im Schadensfall zahlt sich dieses Wissen aus.
Hinweis: „Die im Beitrag erfolgten Erklärungen und Hinweise dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung durch einen Versicherungsfachmann oder Rechtsanwalt. Welche Versicherungen und Konditionen im Einzelfall sinnvoll sind, hängt von der persönlichen Situation ab.