Abrechnung Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen
A&W RedaktionGesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen in der GKV: Abrechnung über den EBM, rechtliche Grundlagen und Vorgaben des G-BA im Überblick.
Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen gehören zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Prävention und Früherkennung von Krankheiten. Die Abrechnung erfolgt über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Die entsprechenden Gebührenordnungspositionen sind überwiegend im Kapitel 1.7 „Präventionsleistungen“ des EBM geregelt.
Bei Google bevorzugen
Sie möchten bei der Suche nach aktuellen Entwicklungen häufiger unsere Beiträge sehen? Dann fügen Sie uns jetzt zu Ihren bevorzugten Quellen hinzu.
Als bevorzugte Quelle auswählenHierzu zählen unter anderem Gesundheitsuntersuchungen („Check-up“), Hautkrebsscreenings, Krebsfrüherkennungsuntersuchungen sowie weitere Vorsorgeleistungen. Voraussetzungen, Leistungsumfang, Untersuchungsintervalle und Dokumentationspflichten ergeben sich aus den jeweils gültigen Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Die Vergütung dieser Leistungen erfolgt auf Grundlage des EBM. Die konkreten Honorare werden im Rahmen der vertragsärztlichen Vergütung festgelegt.