Mitwirkungspflicht
A&W RedaktionDer Vertragsarzt muss als Verfahrensbeteiligter in der Wirtschaftlichkeitsprüfung alle Tatsachen und Beweismittel einbringen, die nur ihm bekannt sein können. Diese gesetzliche Mitwirkungspflicht sollte der Vertragsarzt als Mitwirkungsrecht uneingeschränkt nutzen.