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Lexikon

Die Pfändung ist die grundsätzlich und alleinig dem Staat vorbehaltene Beschlagnahme eines Gegenstands oder Werts zwecks Absicherung oder Befriedigung einer Gläubigerforderung. Die Pfändung ist dabei ausschließlich als Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen wegen einer Geldforderung zu verstehen. Für eine Pfändung müssen alle Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vorliegen, es muss also ein Vollstreckungstitel mit Vollstreckungsklausel (vollstreckbare Ausfertigung) vorliegen, welcher dem Schuldner zugestellt sein muss, beziehungsweise mit dem Pfändungsauftrag zugestellt wird. Des weiteren muss ein entsprechender Antrag gestellt worden sein.