Pfändung
A&W RedaktionDie Pfändung ist die grundsätzlich und alleinig dem Staat vorbehaltene Beschlagnahme eines Gegenstands oder Werts zwecks Absicherung oder Befriedigung einer Gläubigerforderung.
Die Pfändung ist die grundsätzlich und alleinig dem Staat vorbehaltene Beschlagnahme eines Gegenstands oder Werts zwecks Absicherung oder Befriedigung einer Gläubigerforderung.