Richtgrößenprüfung
A&W RedaktionDie Richtgrößenprüfung bezieht sich auf das Volumen verordneter Arzneimittel im Kalenderjahr. Das „Arzneimittelbudget“ des Arztes im Gesamtjahr errechnet sich aus der Multiplikation der Richtgrößen mit den Jahresfallzahlen des Arztes an aktiv Versicherten und ihren Familienangehörigen sowie an Rentnern und ihren Familienangehörigen.