Das Ausgabenvolumen für Arzneimittel wird im kommenden Jahr um 4,6 Prozent erhöht. Darauf haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband geeinigt. Für den Heilmittelbereich wurde ein Plus von 3,2 Prozent erreicht.
Bei den bundesweit festzulegenden Anpassungsfaktoren haben die KBV und der GKV-Spitzenverband für das Jahr 2021 eine Steigerung von 4,6 Prozent vereinbart. Die Steigerung bei den Arzneimitteln lässt sich, wie in den Vorjahren, insbesondere mit dem Einsatz innovativer Arzneimittel begründen, so die KBV in der offiziellen Mitteilung. Diese kommen vor allem onkologischen Patienten zugute. Faktoren wie das Alter und die Anzahl der Versicherten verhandeln die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen anschließend noch auf Landesebene.
„Die Erhöhung des Ausgabenvolumens ist eine wesentliche Voraussetzung, damit vor allem schwer kranke Patienten von neuen Therapien profitieren können – insbesondere in der Onkologie“, betonte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister. er bewertet die Steigerung um 4,6 Prozent als gutes Ergebnis.
Plus auch bei den Heilmitteln erreicht
Für den Heilmittelbereich wurde für das kommenden Jahr ebenfalls ein Plus vereinbart, KBV und GKV gehen hier von höheren Ausgaben aus. Die vereinbarte Steigerung des Ausgabenvolumens beträgt gegenüber dem laufenden Jahr 3,2 Prozent.
Das Plus ergibt sich laut Mitteilung insbesondere aus der Indikationserweiterung der podologischen Therapie und der manuellen Lymphdrainage beim Lipödem. Zudem wurden die erweiterten Verordnungsbefugnisse für Psychotherapeuten hinsichtlich der Ergotherapie berücksichtigt.
Preisentwicklung noch nicht berücksichtigt
Der zukünftig bundeseinheitlich zu bewertende Faktor Preisentwicklung wurde allerdings noch nicht berücksichtigt. Dies war nicht möglich, da die Preisverhandlungen zwischen den Krankenkassen und Heilmittelerbringern noch nicht abgeschlossen sind. Dies soll nach Abschluss der Verträge, spätestens aber bis zum 31. März 2021, nachgeholt werden.
Weitere Verhandlungen auf Landesebene
Die bundesweiten Rahmenvorgaben sind die Basis für regionale Verhandlungen zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen zu den Ausgabenvolumina für Arznei- und Heilmittel. Bei den Verhandlungen müssen noch auf Landesebene wichtige Faktoren berücksichtigt werden, beispielsweise Alter und Anzahl der Versicherten.
Hintergrundinformationen: Übersicht der Anpassungsfaktoren bei Arzneimitteiln
Bei der Anpassung des Ausgabenvolumens für Arzneimittel werden berücksichtigt:
Zahl und Altersstruktur der Versicherten: regional
Preisentwicklung: -0,2 %
Gesetzliche Leistungspflicht: 0 %
Richtlinien Gemeinsamer Bundesausschuss: 0 %
Einsatz innovativer Arzneimittel: +4,6 %
Zielvereinbarungen, indikationsbezogen: regional
Verlagerung zwischen den Leistungsbereichen: +0,3 %
Wirtschaftlichkeitsreserven, Zielvereinbarungen: regional
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