Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Medizin

DDG und Verbände definieren damit erstmals einen Handlungsrahmen für Aufgaben von nichtärztlichen Assistenzberufen (“Diabetesberater”) in ihrem Fachbereich und berücksichtigen auch das komplexe Thema Rechtssicherheit. Das Papier hat einen Orientierungscharakter – Ärztinnen und Ärzte entscheiden weiterhin selbst, inwieweit sie den Delegationsrahmen für sich nutzen möchten.

Die Rahmenempfehlungen werden von der DDG, dem VDBD, dem Berufsverband Niedergelassener Diabetologen e.V. (BVND) und dem Bundesverband der Diabetologen in Kliniken e.V. (BVDK) herausgegeben. Sie stehen allen Interessierten hier zur Verfügung: https://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/politik/stellungnahmen/gemeinsame-rahmenempfehlung-von-vdbd-bvnd-bvdk-und-ddg-zu-aerztlich-delegierbaren-leistungen

Die Rahmenempfehlungen werden daher jährlich auf mögliche juristische Änderungen überprüft. Ziel der Empfehlung ist es, ärztliches Personal weitgehend zu entlasten. Gleichzeitig sollen Diabetesfachberufe  in ihrer Kompetenz gestärk und aufgewertet werden.

Weiterbildung „Diabetesberater/in DDG“

Die Weiterbildung „Diabetesberater/in DDG“ wird über die DDG bereits seit 1983 angeboten. „Bislang bilden die Tätigkeiten der Beraterinnen und Berater in Klinik und Praxis nicht immer auch ihre tatsächlichen Kompetenzen ab. Die DDG Weiterbildungs- und Prüfungsordnung gibt zwar bestimmte Tätigkeitsfelder vor, aber es bleibt – nicht zuletzt auch aus rechtlichen Gründen – Ärzten überlassen, inwieweit sie Assistenzpersonal in die Behandlung mit einbeziehen,“ erklärt DDG und BVND Vorstandsmitglied Dr. med. Dorothea Reichert.

„Da in diesem Punkt noch viele Unsicherheiten zwischen Ärzten und Assistenz bestanden, ist es der DDG und den Diabetesfachverbänden ein großes Anliegen, den Handlungsrahmen für Assistenzberufe in der Diabetologie bestmöglich und klar zu definieren“, ergänzt Kathrin Boehm, stellvertretende Vorsitzende des Verbands der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland e.V. (VDBD).

Hier sollen Diabetesberater Ärzte unterstützen

Kathrin Boehm und ihre Mitautoren führen zunächst die für delegierbare Leistungen notwendigen Kompetenzfelder auf, die dem Weiterbildungsprogramm der DDG entsprechen: Diabetesberater müssen beispielsweise über medizinisches Fachwissen, praktische Anwendungskompetenz als auch über Grundlagen der Gesprächsführung, Diabetesberatung- und Schulung sowie personale und organisatorische Kompetenzen verfügen. Aus diesem Anforderungskatalog leiten die Autoren schließlich ärztlich delegierbare Leistungen ab und listen sie in einem Katalog mit Beispielen auf – geordnet nach Handlungsfeldern.

„Wir möchten dazu motivieren, dieses Angebot flächendeckend in allen Bereichen, in denen Diabetesberaterinnen und -berater tätig sind, zu nutzen. Denn es gibt im Zuge der steten Verknappung zeitlicher Ressourcen allen in der Diabetologie Tätigen eine Orientierungshilfe an die Hand. Sie ist ein wichtiger Meilenstein, um Ärzte zu entlasten und Assistenzpersonal einen möglichst breiten, rechtskonformen Handlungsspielraum zu geben und so ihre Kompetenzen voll auszuschöpfen“, betont Boehm.