Medizinrecht
Zwangsmedikation: Off-Label nicht ohne Leitlinie
Schon mit einwilligungsfähigen Patienten muss die Anwendung eines Arzneimittels außerhalb seiner Zulassung genauestens besprochen werden. Eine Zwangsbehandlung von betreuten Personen im Off-Label-Bereich erfordert noch einmal deutlich mehr. Das hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung klargestellt.
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