Honorarrückforderungen dürfen nicht verrechnet werden
Dennis Janz LL.M.Honorarrückforderungsansprüche aus einer Wirtschaftlichkeitsprüfung dürfen nicht willkürlich mit anderen bestehenden Ansprüchen verrechnet werden, das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden. Steuerberater Dennis Janz, LL.M., Fachberater im ambulanten Gesundheitswesen (IHK), mit den Einzelheiten des Urteils.
Dennis Janz LL.M.
Steuerberater, Radloff, Janz & Partner mbB