Wirtschaftlichkeitsprüfverfahren: Unbedingt die Fristen beachten!
A&W RedaktionHält der Vertragsarzt die Fristen in Wirtschaftlichkeitsprüfverfahren nicht ein, kann dies zur Folge haben, dass er selbst einen rechtswidrig festgesetzten Regressbetrag erstatten muss, erklärt Rechtsanwältin Judith Mußelmann.