Wirtschaftlichkeitsprüfung: KBV und GKV einigen sich auf neue Rahmenvorgaben
A&W RedaktionÄrzte müssen bei einem Arznei- oder Heilmittelregress nicht mehr für die gesamten Kosten einer unwirtschaftlichen Verordnung aufkommen, sondern nur noch den Mehrpreis erstatten. Die Rahmenvorgaben für die Wirtschaftlichkeitsprüfung wurden von KBV und GKV-Spitzenverband entsprechend angepasst.