Wenn der Patient nicht zahlt: Vollstreckungstitel sind 30 Jahre gültig
A&W RedaktionBei Selbstzahlern und Privatpatienten kommt es leider immer mal vor, dass offene Rechnungen nicht beglichen werden. Dem Arzt bleibt dann nichts anderes übrig, als zu mahnen und schlimmstenfalls sogar zu klagen. Fließt das Geld trotz Vollstreckungstitel nicht, sollte man den Fall trotzdem nicht einfach zu den Akten legen.