Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxisführung

Bei allen Unbilden, die die Pandemie der Welt beschert hat – bislang schrieb man ihr in Deutschland zumindest einen positiven Effekt zu: die Beschleunigung der Digitalisierung. Doch nun bremst ausgerechnet die Technik den für Oktober geplanten Start der neuen Heilmittel-Richtlinie aus: Nicht alle Softwarehäuser schaffen es, die neuen Vorgaben rechtzeitig umzusetzen. Die vereinfachten Vorgaben zur Heilmittelverordnung gelten damit erst ab Januar 2021. Bis dahin bleiben die Verordnungsformulare 13, 14 und 18 noch gültig.

Die wichtigsten Neuerungen

Ab 2021 müssen Ärzte dann nur noch einen Vordruck, das neue Formular 13, ausfüllen. Mit der neuen Heilmittel-Richtlinie treten zudem klare Vorgaben an die Stelle der bislang geltenden Regelfallsystematik. Eine weitere erfreuliche Entwicklung: Der Heilmittelkatalog wird überschaubarer und die Verfahren weniger komplex.

  • Die Bezugsgröße ist nicht mehr der Regel-, sondern der Verordnungsfall. Er bezieht sich auf den verordnenden Arzt, die Erkrankung des Patienten und das Verordnungsdatum. Ärzte müssen nicht mehr recherchieren, wie viel Heilmittel andere Kollegen demselben Patienten verordnet haben.
  • Ein Verordnungsfall endet sechs Monate nach dem Verordnungsdatum, wenn der Arzt in dieser Zeit keine weitere Verordnung wegen derselben Erkrankung für denselben Patienten ausstellt.
  • Für jede Diagnosegruppe gibt es im Heilmittelkatalog eine orientierende Behandlungsmenge. Sofern medizinisch indiziert, können Ärzte weitere Verordnungen ausstellen. Die Begründung ist in der Patientenakte zu dokumentieren.
  • Überschreitungen der Höchstmengen sind (nur) in Ausnahmefällen erlaubt.
  • Innerhalb der Diagnosegruppen gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen kurzfristigem, mittelfristigem oder langfristigem Behandlungsbedarf. Zudem lassen sich auf der Verordnung künftig mehrere Leitsymptomatiken angeben oder bis zu drei vorrangige Heilmittel gleichzeitig verordnen.

Frohes Neues Jahr

Die Vereinfachung der Heilmittelverordnung ist überfällig: Seit Jahren sind die Vorgaben immer komplexer und unübersichtlicher geworden. Mit der neuen Heilmittel-Richtlinie treten nun eindeutige Vorgaben an die Stelle der bislang geltenden, kaum mehr zu durchschauenden Regelfallsystematik. Nach der Verschiebung soll die Umsetzung nun zum 1. Januar 2021 erfolgen.