Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxisführung

Grundsätzlich gilt: Pflanzen sollten nicht in Behandlungsräumen oder Zimmern platziert werden, in denen Medizinprodukte hygienisch aufbereitet werden müssen. Tatsächlich sind Topfpflanzen immer ein Hygienerisiko.

Warum Pflanzen in Arztpraxen gefährlich sind

Blumenerde ist in der Regel stark mit Bakterien und Pilzsporen belastet. Stehendes Gießwasser kann hohe Keimzahlen von gram-negativen Stäbchenbakterien, Pseudomonas sp., Acinetobacter und teilweise Fäulniskeimen wie Proteus und anderen Enterobacteriaceen vorweisen. Gelangen Bakterien und Pilze über eine Wunde in den Körper des Patienten, können sie massive gesundheitliche Probleme auslösen.

Auch im Wartezimmer sind Pflanzen keine hervorragende Idee: So können zum Beispiel der Ficus Benjamini oder der Gummibaum bei empfindlichen Menschen Allergien auslösen. Die Allergene befinden sich eigentlich im Pflanzensaft, können über die Blattoberfläche aber auch in die Raumluft gelangen.

Nicht jedes Zimmer ist geeignet

Wer das Ambiente mit etwas Grün auffrischen möchte, sollte die Pflanzen am besten im Eingangs- und Flurbereich platzieren. Sie sollten nicht in Blumenerde, sondern in Hydrokulturen eingepflanzt werden. Die relativ trockene Deckschicht ist meist weniger mit Keimen belastet. Außerdem ist sie größtenteils so dick, dass auch aus tiefer liegenden, feuchten Zonen, die belebt sind, keine Pilzsporen oder andere Keime an die Oberfläche und damit in die Raumluft gelangen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Hydrokultur regelmäßig gepflegt, gereinigt und auf Schimmelbefall überprüft wird. Gleiches gilt für Schnittblumen: Wird das Wasser täglich ausgetauscht und welkes Grün sofort entfernt, stellen sie kein Problem dar.

Lieber Kunstblumen, statt Trockenblumen

Trocken- oder Papierblumen sind übrigens keine gute Alternative, da sich auf ihrer Oberfläche leicht Schmutz ansammelt und sie zugleich aber schwer zu reinigen sind. Kunstpflanzen sind besser geeignet. Vorausgesetzt, sie werden engmaschig feucht entstaubt oder abgeduscht.

VORSCHRIFTEN
Echte Pflanzen stellen hohe Ansprüche – auch an die Hygiene. Beim Betrieb einer Praxis und ihrer Inneneinrichtung sind die aktuellen Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes, die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften für den Gesundheitsdienst, die technische Regel für biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (TRBA 250), die Biostoffverordnung sowie die Anforderungen und Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes zu beachten.