Praxiskauf: Zulassung ist kein Wirtschaftsgut
A&W RedaktionDer entgeltliche Erwerb einer Vertragsarztpraxis führt – neben dem erworbenen Praxiswert – nicht zum Ansatz eines weiteren selbstständigen immateriellen Wirtschaftsgutes in Form des mit einer Vertragsarztzulassung verbundenen wirtschaftlichen Vorteils.