Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Recht

Eine Veröffentlichung des Arzt-Namens und der ihm von Pharmafirmen gezahlten Geldbeträge stellt keinen rechtswidrigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar. Das hat das Landgericht Hamburg in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 324 O 305/18).

Geklagt hatte ein Arzt, der sich durch die Berichterstattung von “Correctiv” und “Spiegel” an den Pranger gestellt sah. Diese betreiben gemeinsam eine Plattform, auf der Angaben zu Zahlungen an Ärzte durch Pharmafirmen veröffentlicht werden. Die Website https://correctiv.org/euros-fuer-aerzte/ ist für alle Interessenten zugänglich.

Arzt sah sein Persönlichkeitsrecht verletzt

Auch der klagende Arzt fand sich in der Datenbank wieder. Er war dort namentlich sowie mit Höhe der erhaltenen Zahlungen aufgeführt. Er forderte vom “Spiegel” die Löschung der Daten sowie eine Unterlassungserklärung. Dem kam der Verlag nicht nach, so dass er klagte. Das Landgericht Hamburg wies die Klage aber als unbegründet ab.

Wie die Richter in der Urteilsbegründung erklären, habe man  das Recht auf Schutz seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegen das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit abgewogen. Da die Angaben über den Arzt den Tatsachen entsprachen und nicht der privaten, sondern der beruflichen Sphäre zuzuordnen waren, überwog die Pressefreiheit. Über Tatsachen aus dem beruflichen Umfeld darf demnach grundsätzlich berichtet werden.

Wie die Richter erklärten, sei durch die Veröffentlichung keinesfalls der Eindruck erweckt worden, der Arzt habe eine Straftat begangen. Eine Stigmatisierung sahen die Richter auch nicht, auch wenn Ärzte auf der gleichen Plattform die Möglichkeit haben, darzustellen, dass sie bewusst auf Gelder der Pharmaindustrie verzichten. Die Empfindung des Arztes, er werde “an den Pranger gestellt”, entbehre der Grundlage, da er in der Datenbank in keiner Weise hervorgehoben wurde.

Ärzte, die Zahlungen von Pharmafirmen annehmen, müssen demnach jederzeit mit einer entsprechenden Veröffentlichung rechnen und diese auch dulden. Betroffene Mediziner, die entsprechende Berichterstattung nicht dulden wollen, sollten den Sachverhalt von einem Rechtsanwalt prüfen lassen.