Befristung des Arbeitsverhältnisses darf nicht vom Bestehen der Facharztprüfung abhängen
A&W RedaktionPraxisinhaber sollten bei befristeten Arbeitsverträgen immer auf ein konkretes Enddatum achten. Wird ein Vertrag „bis zum Bestehen der Facharztprüfung“ geschlossen, ist die Befristung nämlich unwirksam.