Arbeitsrecht
Befristete Arbeitsverhältnisse: Probezeit muss verhältnismäßig sein
Vereinbaren Praxisinhaber bei einem befristeten Arbeitsvertrag eine Probezeit, sollte diese in einem angemessenen Verhältnis zur Beschäftigungsdauer stehen. Mit genaueren Angaben tut sich das Bundesarbeitsgericht allerdings schwer, wie eine aktuelle Entscheidung zeigt.
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