Wann private Aktionen zum Kündigungsgrund werden
Judith MeisterWas Arbeitnehmer in ihrer Freizeit tun, ist Privatsache. Eigentlich. Denn besonders gravierende Fehlleistungen müssen Arbeitgeber auch dann nicht hinnehmen, wenn diese in der Freizeit passieren. Wann außerdienstliche Fehltritte eine Kündigung rechtfertigen können.