Wer keine Maske trägt, den erwarten Gehaltseinbußen
A&W RedaktionWenn Praxismitarbeiter per Attest nachweisen, dass sie keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können, gelten sie als arbeitsunfähig. Für Praxischefs bedeutet das auf Dauer eine finanzielle Entlastung.