Arzt muss nicht nur über eigene Leistungen wirtschaftlich aufklären
A&W RedaktionDas Oberlandesgericht (OLG) Köln hat entschieden, dass ein Arzt wegen Verletzung der Pflicht zur wirtschaftlichen Aufklärung des Patienten Schadensersatz auch für die Leistungen eines von ihm beauftragten Labors zahlen muss.