Arzt muss Schmerzensgeld für zu spät erkannte Krebserkrankung zahlen
Marzena SickingErkennt der behandelnde Arzt eine Erkrankung nicht oder viel zu spät, dann kann dies juristisch als Behandlungsfehler gewertet werden. Damit steht dem geschädigten Patienten Schmerzensgeld zu. Dessen Höhe hängt vor allem von der Beeinträchtigung ab, die der Fehler zur Folge hat.