Kein Schutz vor Diebstahl in Zahnarztpraxis durch Videoüberwachung
Marzena SickingDie Zahl der Einbrüche und Diebstähle in Deutschland nimmt zu, auch Arztpraxen geraten immer wieder ins Visier der Verbrecher. Verständlich, wenn Praxisinhaber sich so gut wie möglich vor dieser Gefahr schützen wollen. Alarmanlagen sind in diesem Zusammenhang erlaubt. Die Kombination mit einer Videoüberwachung ist allerdings kritisch, wie jetzt ein Zahnarzt erfahren musste.