Videoüberwachung in der Zahnarztpraxis ist nicht zulässig
Marzena SickingEine Videoüberwachung in einer Zahnarztpraxis, die von Patienten ungehindert betreten werden kann, unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Anforderungen und ist nur unter besonderen Voraussetzungen erlaubt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem aktuellen Urteil bestätigt.