Grundsatzurteil zu lebensverlängernden Maßnahmen: Leben ist kein Schaden
Ina ReinschEin Arzt muss für die Lebensverlängerung eines Patienten durch künstliche Ernährung kein Schmerzensgeld an die Angehörigen zahlen. Das entschied der Bundesgerichtshof und hob damit ein früheres Urteil des Landgerichts München auf.