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Recht

Ab 1. November können Verbraucher ihre Rechte gegenüber Großunternehmen nicht mehr nur als Einzelkämpfer verfolgen. Auch bestimmte Verbände dürfen dann vor Gericht ziehen und für eine Vielzahl von Betroffenen klagen. Die Novelle kommt gerade noch rechtzeitig für Opfer des VW-Dieselskandals: Viele Ansprüche in diesem Bereich verjähren zum Jahreswechsel.

Wo Licht ist, ist auch Schatten

Verbraucherschützer bewerten die Novelle überwiegend positiv: Schließlich können Privatleute, die sich an dem Verfahren beteiligen, nun ohne Stress und eigene Kosten den Ausgang des Musterfeststellungsverfahrens abwarten – und müssen keine Verjährung ihrer Ansprüche mehr befürchten.

Kritikern hingegen geht das neue Recht nicht weit genug. Der Grund Im Gegensatz zu Sammelklagen, wie man sie etwa aus den USA kennt, erhalten Betroffene in Deutschland weiterhin keine unmittelbar durchsetzbaren Ansprüche, sondern erfahren nur, wie die Gerichte in vergleichbar gelagerten Fällen urteilen würden.

Dennoch ist das neue Verfahren zumindest ein Schritt in die richtige Richtung der den Zugang zum Recht und das Kostenrisiko des Einzelnen deutlich mindern kann.

Schritt für Schritt zum Recht

Und so funktioniert’s:

Um eine Musterfeststellungsklage anstrengen zu können, muss ein klagebefugter Verbraucherverband zunächst die Fälle von zehn Betroffenen ausführlich aufarbeiten und auf dieser Basis eine Klage einreichen. Das Gericht prüft dann, ob diese zulässig ist und schaut sich dazu die zehn Fälle genauer an. Ist das Ergebnis positiv, wird die Klage öffentlich bekannt gemacht. Dazu eröffnet das Bundesamt für Justiz ein sogenanntes Klageregister beim Bundesamt für Justiz. Innerhalb der kommenden zwei Monate müssen sich dort mindestens 50 Betroffene eintragen. Wird diese Zahl nicht erreicht, ist eine Musterfeststellungsklage nicht möglich. Nach oben gibt es kein Limit.

Die Folgen einer Musterfeststellungsklage:

• Geht der Prozess verloren, entstehen den beteiligten Verbrauchern keine Kosten – sie haben allerdings auch nicht viel gewonnen.
• Endet das Musterverfahren mit einem Vergleich erhalten die Geschädigten das ihnen zustehende Geld direkt.
• Bleibt eine solche Einigung aus und spricht das Gericht ein Urteil, gibt es hingegen keinen solchen Automatismus. In diesem Fall müssen die Verbraucher noch einmal selbst vor Gericht ziehen – wenn auch gestützt auf die Ergebnisse des Sammelverfahrens. Und mit entsprechend besseren Erfolgsaussichten.