20.000 Euro Schmerzensgeld für Aufklärungsfehler
Marzena SickingDas Oberlandesgericht Köln hat einer Patientin ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro zugesprochen. Zahlen müssen ihre Ärzte, die sie über die möglichen Folgen einer Krebsbehandlung nicht ausreichend informiert haben. So jedenfalls die Einschätzung der Richter.