BGH: Erhöhte Anforderungen an Aufklärung bei nicht anerkannten Behandlungsmethoden
Marzena SickingMöchte der behandelnde Arzt bei seinem Patienten eine noch nicht allgemein anerkannte medizinische Behandlungsmethode anwenden, so muss er besondere Sorgfalt beim Thema Aufklärung walten lassen. Das zeigt auch ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs.