Verstoß gegen die Hygiene: Infektion mit HIV bei Ozontherapie
Marzena SickingDie Wiederverwendung einer unsterilen Glasspritze bei der Ozontherapie mehrerer Patienten stellt nicht nur einen schweren Verstoß gegen die Grundregeln der Hygiene, sondern auch einen groben Behandlungsfehler dar. Das wurde in einem aktuellen Urteil bestätigt.