Schadensersatz und Schmerzensgeld für falsche Diagnose
Marzena SickingEine falsche Diagnose kann einen dauerhaften Schaden zur Folge haben. So auch im Falle eines kleinen Jungen, dessen Gesundheit nach einem Klinikaufenthalt für immer beeinträchtigt sein wird. Wegen Verletzung ihrer Pflichten muss die Klinikleitung Schadensersatz leisten und Schmerzensgeld zahlen. Ein Gericht bestätigte den Anspruch.