Honorare: Kein Jungpraxenprivileg für erfahrene Ärzte bei Praxisgründung
A&W RedaktionScheiden Arzt oder Ärztin nach langen Jahren aus einem Angestelltenverhältnis in einem MVZ aus, um eine eigene Praxis zu gründen, können sie sich bei der Honorarabrechnung nicht mehr auf das sogenannte „Jungpraxenprivileg“ berufen. Das hat das Sozialgericht Marburg in einem Urteil entschieden.