Fehlende Genehmigung für Assistenten: Honorarkürzungen drohen
A&W RedaktionBeschäftigt ein Vertragsarzt einen Entlastungs- oder Sicherstellungsassistenten, muss dies von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) genehmigt werden. Andernfalls drohen dem Vertragsarzt Honorarkürzungen für die vom Assistenten erbrachten Kassenleistungen. Eine rückwirkende Genehmigung ist unzulässig. Die KV Hessen verlangte für drei Abrechnungsquartale 39.000 Euro zurück.