Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Pauschale Zuschlagszahlung ist nicht steuerfrei
A&W RedaktionWenn angestellte Ärzte oder MFA vom Praxisinhaber oder von der Klinik Lohnzuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit erhalten, können diese häufig lohnsteuerfrei belassen werden. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Zuschläge neben dem Grundlohn fließen.