Freiberufliche Tätigkeit trotz Beschäftigung angestellter Ärzte
A&W RedaktionSelbstständige Ärzte üben ihren Beruf grundsätzlich auch dann leitend und eigenverantwortlich aus und damit freiberuflich und werden nicht gewerblich tätig, wenn sie ärztliche Leistungen von angestellten Ärzten erbringen lassen.