Freiwillige Notdienste nach Absprache: Ärztin ist freiberuflich tätig
A&W RedaktionEine Notärztin, die sich ihre Notdienste aussuchen kann, ist nicht abhängig beschäftigt und somit von der Sozialversicherungspflicht befreit. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen bestätigt.