Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen eines Gesundheitszentrums verweigert
Marzena SickingWerden Leistungen eines Gesundheitszentrums unabhängig von einem medizinisch diagnostizierten Krankheitsbild erbracht, fehlt diesen eine therapeutische Zweckbestimmung, so dass es sich nicht um steuerfreie Krankenhausbehandlungen oder ärztliche Heilbehandlungen handelt. Das hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil bestätigt (Az.: XI R 29/17).