Umsatzsteuerpflicht der sogenannten Tomatis-Therapie
Dennis Janz LL.M.Behandlungsleistungen nach der sogenannten Tomatis-Therapie sind nicht von der Umsatzsteuer befreit, das hat das Finanzgericht Hamburg bestätigt. Den genauen Sachverhalt erläutert Steuerberater Dennis Janz, Fachberater im ambulanten Gesundheitswesen (IHK).