Krankentagegeld: Versicherer darf Höhe nicht kürzen
Marzena SickingSelbstständige Ärzte, die eine private Krankentagegeld-Versicherung abgeschlossen haben, müssen keine Kürzungen der vereinbarten Leistungen hinnehmen, nur weil sie weniger als beim Vertragsabschluss verdienen. Mit einem entsprechenden Urteil zugunsten des Versicherten hat der Bundesgerichtshof jetzt die Verbraucherrechte gestärkt.