Trotz Behandlungsfehler: Kein Schadenersatz für die Versicherung
Marzena SickingEin Behandlungsfehler allein rechtfertigt noch keine Schadenersatzansprüche. Vielmehr muss dem Kläger oder der Klägerin nachweislich auch ein Schaden entstanden sein, der ausgeglichen werden muss. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm in einem aktuellen Urteil entschieden und damit die Klage einer Versicherung abgeschmettert.