Urteil des BSG: Klare Trennung zwischen gesetzlich und privat versichert
A&W RedaktionSchwere Schlappe für AOK & Co: Das Bundessozialgericht hat nicht nur die Wahltarife für rechtswidrig erklärt, bei denen gesetzlich Versicherte gegen Aufpreis klassische Privatleistungen versichern. Auch in Sachen Werbung ruft das Gericht die Kassen zur Räson.