Kostenübernahme der Behandlung: Kasse muss bei verspäteter Entscheidung zahlen
Marzena SickingViele Behandlungen müssen vor einer Kostenübernahme erst von der Krankenkasse genehmigt werden. Jedoch darf sich die Bearbeitung nicht zu lange verzögern. Ist nach drei Wochen noch keine Antwort eingetroffen, kann die medizinische Maßnahme als genehmigt gelten.