Keine Zugabe von Kuschelsocken bei preisgebundenen Arzneimitteln
Marzena SickingDeutsche Apotheker dürfen ihren Kunden beim Erwerb verschreibungspflichtiger und sonstiger preisgebundener Arzneimittel keine geldwerten Vorteile gewähren. Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW mit zwei Urteilen vom 8. September 2017 entschieden.