Was angestellte Ärzte und Ärztinnen in Kliniken verdienen
Judith MeisterBei angestellten Klinikärztinnen und -ärzten gibt es oft signifikante Gehaltsunterschiede – auch wenn sie die gleiche Qualifikation und Berufserfahrung haben. Nur wer nach Tarif bezahlt wird, hat eine gewisse Rechtssicherheit. Wie hoch der Verdienst ausfällt, regeln die Tarifverträge.
Geregelte Arbeitszeiten sucht man bei Medizinern vergebens. In der Pandemie haben sie oft am Limit gearbeitet – und tun es noch immer. Reich werden Klinikärztinnen und -ärzte dabei nicht. Ihr Gehalt lässt sich aus den Tabellen der für ihre Häuser geltenden Tarifverträge ablesen.
Nach welchen Tarifen werden Klinikärzte bezahlt?
Die Höhe der Bezahlung variiert, je nachdem, wie viel Berufserfahrung ein Kollege oder eine Kollegin mitbringt und in welche Berufsgruppen sie oder er eingestuft ist. Üblich ist eine Unterscheidung in Assistenzarzt, Facharzt und Oberarzt sowie leitender Arzt oder Chefarzt. Letzterer wird oft aber auch außertariflich bezahlt.
Für Krankenhäuser in öffentlicher Hand gelten je nach Arbeitgeber die folgenden Tarifverträge
Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TdL)
Der aktuelle TdL gilt noch bis zum 30.6.2022. Eine Ärztin oder ein Arzt mit einjähriger Berufserfahrung verdient demnach rund 4.940 Euro brutto im Monat. Ein Facharzt mit vier Jahren Berufserfahrung bringt es auf etwa 7.065 Euro brutto pro Monat. Wer noch länger dabei ist, kann sein Facharztgehalt auf bis zu 8.165 Euro steigern. Oberärzte verdienen zwischen 8165 und 9331 Euro. Chefärzte, die nach Tarif bezahlt werden, können ein Monatsbrutto von bis zu 10.837 Euro erzielen.
Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (VKA)
Gehälter und Eingruppierung ähneln den Tarifen der Unikliniken. Die Verhandlungen über einen neuen Tarifvertrag für die Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern stecken allerdings in einer Sackgasse, weswegen aktuelle Zahlen noch ausstehen.
TVöD
Arbeiten angestellte Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Dienst, aber nicht an einer kommunalen Klinik oder einer Uniklinik, gelten für sie im Normalfall Tarifverträge TVöD (Bundesdienst) und TV-L (Landesdienst, ohne Universitätskliniken)
Hier ist das Gehaltsniveau etwas niedriger als bei den anderen Tarifverträgen. Ein Kollege mit einjähriger Berufserfahrung bringt es derzeit auf etwa 4.400 Euro Monatsbrutto. Ein Facharzt, der bereits seit fünf Jahren dabei ist, kommt auf etwa 6090 Euro brutto pro Monat.
Wer bei einem privaten Träger angestellt ist, für den gelten die Tarifverträge seines Arbeitgebers, wie etwa Helios, Asklepios, KMG, Rhön oder Sana.
Angestellte Ärzte in Praxen und MVZ
Für angestellte Ärzte im ambulanten Bereich gelten Tarifverträge in der Regel nur, wenn ihr Arbeitsvertrag ausdrücklich darauf Bezug nimmt. Das ist in der Praxis eher die Ausnahme. Häufig orientieren sich die Vergütungsregeln aber zumindest am tariflichen Entgelt im öffentlichen Dienst (TVöD).