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Politik

Die Bundesregierung will Privathaushalte und Gewerbetreibende finanziell von gestiegenen Gas- und Strompreisen entlasten und hat dafür mehrere Maßnahmen auf den Weg gebracht. Die erste dient zur Überbrückung, bis die anderen greifen:

Bereits im Dezember bekommen Gas- und Fernwärmekunden die Abschlagszahlung für einen Monat erlassen. Der Bund übernimmt diese mit einer steuerfreien Einmalzahlung. Mieter profitieren davon erst 2023 über eine geringere Nebenkostenabrechnung. Sie müssen bis dahin nichts tun. Die Ampel-Koalition überweist den Energieversorgern zum Ausgleich rund 8,9 Milliarden Euro aus einem Wirtschaftsstabilisierungsfonds, der insgesamt 200 Milliarden Euro für die Bewältigung der aktuellen Krise enthält. Wer die Monatsabschläge direkt an ein Gas- oder Fernwärmeunternehmen zahlt, darf diesmal aussetzen beziehungsweise erhält eine Gutschrift, falls er das Geld bereits überwiesen hat. Die Dezemberhilfe erhalten auch Arztpraxen.

So funktioniert die Gaspreisbremse

Spätestens ab 1. März 2023 soll es dann eine Gaspreisbremse geben: Vorgesehen ist, dass Kunden für 80 Prozent ihres bisherigen Jahresverbrauchs maximal 12 Cent pro Kilowattstunde zahlen – inklusive Steuern und Abgaben. Bei Fernwärmekunden soll der garantierte Bruttopreis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs 9,5 Cent je Kilowattstunde betragen. Wer mehr verbraucht, soll dafür den vereinbarten Vertragspreis zahlen. Der Bund will den Versorgern die Differenz aus dem teuren Marktpreis und dem vergünstigten Garantiepreis aus dem 200-Milliarden-Schutzschirm begleichen. Dafür sollen die monatlichen Abschläge umgehend sinken.

Als Gewerbetreibende, die unter 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen, profitieren davon auch Arztpraxen. Die genaue Ersparnis hängt vom Einzelfall ab (siehe Kasten). Die Gaspreisdeckelung soll bis Ende April 2024 gelten. Die Bundesregierung strebt zudem eine rückwirkende Entlastung der Kunden bereits zum Januar nächsten Jahres an.

So funktioniert die Strompreisbremse

Nach demselben Muster will die Politik den Strompreis für Privathaushalte sowie kleinere und mittlere Unternehmen ebenfalls vom 1. März 2023 bis 30. April auf 40 Cent pro Kilowattstunde begrenzen: Dieser garantierte Bruttopreis gilt ebenfalls für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs und er soll dann auch rückwirkend für Januar und Februar gelten. Für den Rest fällt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis an. Die Differenz zwischen dem normalen Marktpreis und der staatlichen Deckelung sollen die Versorger mit dem monatlichen Abschlag verrechnen. Auch hiervon profitieren Niedergelassene – je nach Verbrauch und derzeitigen Vertragskonditionen. Zur Finanzierung des Vorhabens will der Bund Zufallsgewinne in der Energiebranche abschöpfen.

Für soziale Härtefälle und einige wichtige Einrichtungen, die von den geplanten Preisbremsen nicht genug entlastet werden, soll es zusätzliche Subventionen geben. Unter anderem sollen Krankenhäuser aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds bis zu acht Milliarden Euro erhalten. Denn sie seien nicht immer umfassend in der Lage, die Energiekostensteigerungen selbst auszugleichen, so die Begründung. Doch für Arztpraxen ist keine zusätzliche Hilfe aus dem Härtefallfonds vorgesehen, obwohl die gestiegenen Energiekosten dort ebenfalls spürbar auf die wirtschaftliche Leistungskraft drücken.

Mögliche Einsparungen
Zwei Rechenbeispiele zeigen, welche Einsparungen die staatlichen Deckelungen bringen können:

  • Gaspreisbremse:
    Bei einem Vorjahresverbrauch von 20.000 kWh und einem vertraglichen Arbeitspreis von aktuell 18,6 Cent würde die finanzielle Entlastung bei 1.056 Euro pro Jahr liegen.
  • Strompreisbremse:
    Bei einem Vorjahresverbrauch von 25.000 kWh und einem vertraglichen Arbeitspreis von aktuell 48 Cent würde die finanzielle Entlastung 1600 Euro pro Jahr betragen.

*Entlastung entspricht der Differenz zwischen den Kosten gemäß normalem Vertragspreis und den Kosten mit einer Deckelung von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs bei 12 Cent bzw. 40 Cent/kWh

Quelle: Check24