Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Virchowbund – Mehr Zeit, einfach Arzt zu sein

Arztpraxen werden oft von Krankenkassen kontaktiert, insbesondere wenn es um die Ausstellung von Krankschreibungen geht. Die Krankenkasse fordert dann häufig Informationen an, beispielsweise über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, und kann dabei auch schriftliche Befunde oder Krankenhausberichte verlangen.

Die Frage, ob Sie als Arzt oder Ärztin auf solche Anfragen reagieren müssen, ist nicht pauschal zu beantworten. Es hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Keine Antwort nötig

Es besteht keine Verpflichtung, auf Anfragen zu antworten, die nicht den Vorgaben des Bundesmantelvertrages entsprechen. Dies kann der Fall sein, wenn die Krankenkasse ein anderes Formular verwendet als die vereinbarten, keine Rechtsgrundlage angibt oder keine Vergütung für die Beantwortung anbietet.

Telefonische Anfragen von Krankenkassen sollten Sie aus Datenschutzgründen immerablehnen.

Es ist wichtig zu beachten, dass Befunde, Krankenhausentlassungsberichte, Rehaberichte usw. von der Krankenkasse nur für den Medizinischen Dienst (MDK) angefordert werden dürfen. In solchen Fällen wird ein separater Umschlag beigelegt.

Die Praxisinfo „Ärztliche Atteste, Bescheinigungen und Anfragen“ für Virchowbund-Mitglieder klärt, wie Sie mit Anfragen des MDK, von Versicherungen oder Patienten umgehen.

Antwort nötig

Bestimmte Anfragen von Krankenkassen müssen Sie jedoch beantworten, wenn sie den Vorgaben des Bundesmantelvertrages (BMV-Ä) entsprechen. In diesem Fall wird die Beantwortung auch vergütet. Alle erforderlichen Formulare und Vordrucke sind im Bundesmantelvertrag festgelegt und werden zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den gesetzlichen Krankenkassen vereinbart.

3 Beispiele sind:

  • Muster 11: Bericht für den Medizinischen Dienst

  • Muster 52: Bericht bei Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit

  • Muster 53: Anfrage zum Zusammenhang von AU-Zeiten

Tipp der Virchowbund-Praxisberaterin: „In den Vordrucken finden Sie den Hinweis zur Vergütung für den Arzt. In diesen Fällen ist Nr. 01621 EBM bzw. 01622 EBM berechnungsfähig.“

Mit Kassenanfragen umzugehen gehört zu den Pflichten als Vertragsarzt. Erfahren Sie hier mehr über das Ärztliche Berufsrecht.

Von A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zulassung: Der Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Deutschlands (Virchowbund) antwortet in der Kolumne „Praxis aktuell“ auf häufige Fragen, die niedergelassene und angestellte Ärzte und MFA im Praxisalltag umtreiben und gibt Tipps aus Rechts- und Praxisberatung.